Auftraggeber

  • Gerichte
  • Kreditinstitute
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Insolvenz-/Nachlassverwalter
  • Grundstücksgesellschaften
  • Versicherungen
  • u.a.

Bewertungsanlässe

  • Zwangsversteigerungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vorlage bei Gerichten und Ämtern
  • An- und Verkauf
  • Schlichtung
  • Finanzierungszwecke
  • Bilanzielle Zwecke
  • Zugewinnausgleich
  • Entschädigungen
  • Wertfeststellung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • Mieterhöhungsverlangen in Bestandsmietverhältnissen bzw. Begründung eines Widerspruchs
  • Mietpreisverhandlungen
  • u.a.

Leistungen im Überblick

  • Verkehrswertgutachten
  • Beleihungswertgutachten
  • Mietwertgutachten
  • Kurzgutachten
  • Kaufpreiseinschätzungen / Kaufberatungen
  • Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen

für

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • grundstücksgleiche Rechte  (Erbbaurecht) sowie
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken.

Schwerpunkt meiner Sachverständigentätigkeit bilden sämtliche Produkte der Immobilienbewertung, im Besonderen die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) für bebaute und unbebaute Grundstücke. Diese werden regelmäßig als Grundlage für gerichtliche, familienrechtliche und erbrechtliche (außergerichtliche) Vermögensangelegenheiten sowie zum Nachweis bei Kreditinstituten (Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz) und zu Steuerzwecken herangezogen. Neben der Bewertung von personenbezogenen Rechten und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch) erstelle ich zudem Mietwertgutachten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Mietauseinandersetzungen sowie bei Mietpreisverhandlungen für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien.

 

Zusätzlich biete ich umfassende Beratungstätigkeiten, Kaufpreiseinschätzungen sowie Standortanalysen für bebaute und unbebaute Grundstücke aller Art an.

 

Beauftragung

 

Für eine Erstberatung oder Beauftragung, nutzen Sie bitte die nebenstehenden Kontaktdaten oder das vorhandene Kontaktformular.

 

Eine Liste mit den für die Immobilienbewertung erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Sollten Sie bei der Beschaffung Hilfe benötigen, können fehlende Unterlagen auch durch das Sachverständigenbüro beigebracht werden.

 

Bei Vorlage aller Unterlagen und nach durchgeführter Ortsbesichtigung beträgt die Dauer der Gutachtenerstattung in der Regel 6 bis 8 Wochen. Kürzere Zeitrahmen können im Bedarfsfall verbindlich vereinbart werden.

 

Für die Erstellung von außergerichtlich beauftragten Verkehrswertgutachten gibt es keine verbindliche Honorarordnung. Eine unverbindliche Honorarempfehlung bietet die BVS-Richtlinie. Gerne können Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich insbesondere an der Immobilienart, der vorhandenen Datengrundlage, der Höhe des ermittelten Werts und dem voraussichtlichen Zeitaufwand orientieren.