Von der IHK Rhein-Neckar öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Gütesiegel für Sachverstand

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Infolgedessen wurde die Institution des "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" geschaffen, um Gerichten, Unternehmen, Behörden und Privatleuten die Suche nach fachlich besonders qualifizierten Sachverständigen mit besonders hoher Glaubwürdigkeit und Gewähr für Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu erleichtern.

Neben der öffentlichen Bestellung gibt es zahlreiche weitere Auszeichnungen, wie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. Royal Institution of Chartered Surveyors, RICS). Die öffentliche Bestellung gilt in Deutschland jedoch nach wie vor als wichtigster und angesehenster Qualifikationsnachweis. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden daher bevorzugt von Gerichten beauftragt und ihre Gutachten werden in der Regel z.B. von den Finanzämtern akzeptiert.

 

Ablauf und Voraussetzungen

Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Institution, in der Regel eine Industrie- und Handels-, Ingenieurs- oder Architektenkammer. Es ist eine mindestens fünf- bzw. achtjährige Berufserfahrung erforderlich und ein mehrstufiges Prüfungsverfahren zu durchlaufen. Die Sachverständigen sind darauf vereidigt, ihre Gutachten und weiteren sachverständigen Leistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteilich zu erstatten. Die öffentliche Bestellung ist auf jeweils fünf Jahre befristet. Vor der Wiederbestellung wird geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen und die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind. Wesentliches Erkennungsmerkmal der ö.b.u.v. Sachverständigen ist der Rundstempel.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen IHK oder des DIHK.